Die Kokobelly Geburtshaus Mainz Hebammenpartnerschaft mit Sitz in Mainz ist unter PR 20459 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Lisa Katharina Kölling, Esther Katharina Wendel, Jana Katharina Margarete Hollerbach und 11 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 09.10.2026.
- Vertreter geändertJana Katharina Margarete HollerbachPR 20459
- Vertreter eingetragenJana Katharina Margarete HollerbachPR 20459
- Vertreter gelöschtClara KullmannPR 20459
- Vertreter eingetragenEsther Katharina WendelPR 20459
- Vertreter eingetragenLisa Katharina KöllingPR 20459
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz.
- Registergericht
- Amtsgericht Koblenz
- Registernummer
- PR 20459
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 09.10.2026
- Gegenstand
- Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinsame Berußausübung als Hebammen mit der Maßgabe, die zu erbringenden HebammenTätigkeiten untereinander aufzuteilen, sich gegenseitig zu…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
14 Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 09.10.2026.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinsame Berußausübung als Hebammen mit der Maßgabe, die zu erbringenden HebammenTätigkeiten untereinander aufzuteilen, sich gegenseitig zu vertreten sowie benötigte Räume, Inventar und Gerätschaften des Geburtshauses (hebammengeleitete Einrichtung laut Ergänzungsvertrag gem. § 134a SGB V über Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in Geburtshäusern und die Anforderungen an die Anforderungen der Qualitätssicherung dieser Einrichtungen) gemeinschaftlich zu nutzen. Die Tätigkeit im Geburtshaus umfasst die Betreuung von Schwangeren (zum Beispiel Schwangerschaftsvorsorgen, Hilfeleistung in der Schwangerschaft), Wöchnerinnen im Wochenbett und/oder Gebärenden sowie Kursangebote in Schwangerschaft und nach der Geburt.
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