Hebammen am St. Vincenz Krankenhaus A. Heinrich, A. Scholl, F. Scholl und L. Stephan und Partnerinnen eingetragene Partnerschaftsgesellschaft
AktivAG Frankfurt am Main · PR 1751Die Hebammen am St. Vincenz Krankenhaus A. Heinrich, A. Scholl, F. Scholl und L. Stephan und Partnerinnen eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist unter PR 1751 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Angelika Reichardt, Anna Heinrich, Felicitas Scholl und 4 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 06.02.2026.
- Vertreter gelöschtMichele MalmPR 1751
- Sitz eingetragenSitz von Amts wegen berichtigt, nun: Limburg a. d. LahnPR 1751
- Firma eingetragenName geändert, nun: Hebammen am St. Vincenz Krankenhaus A. Heinrich, A. Scholl, F. Scholl und L. Stephan und Partnerinnen eingetragene PartnerschaftsgesellschaftPR 1751
- Vertreter gelöschtSandra HassePR 1751
- Vertreter gelöschtNelli WeberPR 1751
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 1751
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 06.02.2026
- Gegenstand
- Die gemeinsame Berufsausübung als Hebammen.
Vertretung
Ein Partner, 6 × Partnerin, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 06.02.2026.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame Berufsausübung als Hebammen.