Die HDT TaxConcept Partnerschaftsgesellschaft mbB mit Sitz in Stemwede-Levern und Geschäftsanschrift Zweigniederlassung errichtet unter gleichem Namen mit Zusatz ist unter PR 5697 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind CarstenNils Düvelmeyer, Carsten-Nils Düvelmeyer, Frank Kuhlmann und 2 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 13. Mai 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 13.05.2025.
- Vertreter eingetragenIna MoormannPR 5697
- Firma eingetragenHDT TaxConcept Partnerschaftsgesellschaft mbBPR 5697
- Unternehmensgegenstand eingetragenDie gemeinsame Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten eines Steuerberaters einschließlich der Übernahme von Aufsichtsratsund Beiratsmandaten und Tätigkeiten als Testamentsvollstrecker. Handelsund Bankgeschäfte sind vom Partnerschaftszweck ausgeschlossen. Die Partnerschaft schafft die für ihren Gegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Die Partnerschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, vorausgesetzt, dass sich diese Maßnahmen im freiberuflichen Bereich halten und mit den Vorgaben des gesamten jeweiligen Berufsrechts vereinbar sind. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht gestattet. Die Partnerschaft wird ausschließlich freiberuflich und nicht gewerblich tätig. Falls ein Partner diesem Gebot zuwiderhandelt und im Rahmen der Gesellschaft ganz oder teilweise einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, werden die damit im Zusammenhang stehenden, unmittelbaren und mittelbaren Einnahmen und Ausgaben allein dem betreffenden Partner zugerechnet. Soweit die Partnerschaft Freiberufler im Angestelltenverhältnis beschäftigt, ist von der Partnerschaft mit einfacher Mehrheit ein jeweils dienstaufsichtsführender Partner zu bestimmen, der verpflichtet ist, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass seine Mitwirkung bei Mandaten des angestellten Berufsträgers gewährleistet ist. Die Partnerschaft ist zur Vornahme von allen Geschäften berechtigt, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Die Partnerschaft hat an ihrem in § 3 Abs. 2 genannten Sitz ihre berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. Die Partnerschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.PR 5697
- Vertreter eingetragenFrank KuhlmannPR 5697
- Vertreter eingetragenCarsten-Nils DüvelmeyerPR 5697
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 5697
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Geschäftsanschrift
- Zweigniederlassung errichtet unter gleichem Namen mit ZusatzStand 13.05.2025
- Tag der letzten Eintragung
- 13.05.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die gemeinsame Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach…
Vertretung
Fünf Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 13.05.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten eines Steuerberaters einschließlich der Übernahme von Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten und Tätigkeiten als Testamentsvollstrecker. Handels- und Bankgeschäfte sind vom Partnerschaftszweck ausgeschlossen. Die Partnerschaft schafft die für ihren Gegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Die Partnerschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, vorausgesetzt, dass sich diese Maßnahmen im freiberuflichen Bereich halten und mit den Vorgaben des gesamten jeweiligen Berufsrechts vereinbar sind. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht gestattet. Die Partnerschaft wird ausschließlich freiberuflich und nicht gewerblich tätig. Falls ein Partner diesem Gebot zuwiderhandelt und im Rahmen der Gesellschaft ganz oder teilweise einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, werden die damit im Zusammenhang stehenden, unmittelbaren und mittelbaren Einnahmen und Ausgaben allein dem betreffenden Partner zugerechnet. Soweit die Partnerschaft Freiberufler im Angestelltenverhältnis beschäftigt, ist von der Partnerschaft mit einfacher Mehrheit ein jeweils dienstaufsichtsführender Partner zu bestimmen, der verpflichtet ist, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass seine Mitwirkung bei Mandaten des angestellten Berufsträgers gewährleistet ist. Die Partnerschaft ist zur Vornahme von allen Geschäften berechtigt, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Die Partnerschaft hat an ihrem in § 3 Abs. 2 genannten Sitz ihre berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. Die Partnerschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.