Hauck & Aufhäuser Innovative Capital Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
In LiquidationAG Frankfurt am Main · HRB 119896Die Hauck & Aufhäuser Innovative Capital Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main und Geschäftsanschrift Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main ist unter HRB 119896 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Das Stammkapital beträgt 750.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 7. Juli 2020. Zur Vertretung berechtigt ist Christoph Waldinger; sechs Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind elf Eintragungen erfolgt, die letzte am 25. September 2026.
Letzte Registeränderungen
Elf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 25.09.2026.
- Rechtsform eingetragenDie Gesellschafterversammlung vom hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.HRB 119896
- Vertreter gelöschtStephan EdelmannHRB 119896
- Vertreter gelöschtPatrick KarbHRB 119896
- Vertreter eingetragenChristoph WaldingerHRB 119896
- Vertreter eingetragenPhilipp WösthoffHRB 119896
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- HRB 119896
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 750.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am MainStand 25.09.2026
- Gründung
- 07.07.2020
- Tag der letzten Eintragung
- 25.09.202611 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Liquidator, sechs Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 25.09.2026.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Schwestergesellschaften
mindestens 10Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß § 285 ff. KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: aa) Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, bb) Kryptowertpapiere nach § 2 Abs. 1 eWpG, cc) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, dd) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, ee) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. b) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: aa) Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände. bb) Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände: 1) Wertpapiere im Sinne der § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, 2) Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, 3) Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, 4) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, 5) Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, 6) Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 j) KAGB. cc) Kryptowertpapiere nach § 2 Abs. 1 eWpG c) Allgemeine offenen inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: aa) Folgende in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände: 1) Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, 2) Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, Abruf vom 18.02.2025 14:28 Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main Abteilung B Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Nummer der Firma: HRB 119896 -Ausdruck- Seite 2 von 3 3) Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, 4) Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, 5) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, 6) Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligung ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, 7) Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 j) KAGB. bb) Kryptowertpapiere nach § 2 Abs. 1 eWpG (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. (4) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (5) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art neu errichten, sowie bestehende erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.
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