Die Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH mit Geschäftsanschrift Ferdinandstraße 25-27, 20095 Hamburg ist unter HRB 56715 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 25. Mai 1994. Die Geschäftsführung liegt bei Seyhan Yigit; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind 19 Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
19 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 56715
- Rechtsform eingetragenHRB 56715
- Vertreter eingetragenSeyhan YigitHRB 56715
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 56715
- Firma eingetragenHRB 56715
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- HRB 56715
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Geschäftsanschrift
- Ferdinandstraße 25-27, 20095 HamburgStand 28.01.2025
- Gründung
- 25.05.1994
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.202519 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- 1. Gegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
4Komplementär in
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
1. Gegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der "Kommanditgesellschaft Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co." ("Kommanditgesellschaft"), deren Unternehmen folgenden Gegenstand hat: 2.1.1 der Erwerb von Zulassungen, Nutzungsgenehmigungen und weiteren Erlaubnissen für die Veranstaltung, Ausstrahlung und Verbreitung von Fernsehprogrammen über terrestrische Frequenzen, Kabelrundfunksysteme, Satelliten und über andere technisch zur Fernsehprogrammausstrahlung und -verbreitung geeignete Mittel, und zwar im Hinblick auf das zu Ziffer 2.1.2 beschriebene Programm; 2.1.2 die Produktion, Veranstaltung, Ausstrahlung, Verbreitung und umfassende Vermarktung eines lokalen und/oder regionalen Fernsehprogramms (d.h. die Ausstrahlung einer Zusammenstellung audiovisueller Programme, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, unter Benutzung elektrischer Schwingungen) im Ballungsraum Hamburg ("Programm"), einschließlich der Durchführung des sendetechnischen Ablaufs auf jedem Verbreitungsweg; 2.1.3 die Beschaffung und Verwertung von Programmrechten und -material für das Programm; 2.1.4 der Verkauf von Werbezeiten im Programm; 2.1.5 die Produktion und die Vermarktung von Fernsehsendungen im Dienstleistungsverhältnis für andere im Rahmen des Programmformats nach Ziffer 2.1.2; 2.1.6 die Durchführung aller Geschäfte, die mit den Tätigkeiten nach Ziffer 2.1.1 bis 2.1.5 in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen. 2.2 Die Gesellschaft ist bei der Programmgestaltung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, den Bestimmungen des Hamburgischen Mediengesetzes und den anerkannten journalistischen Grundsätzen verpflichtet und soll, soweit dies im Rahmen des jeweiligen Programmformats möglich ist, die Vielfalt der Meinungen in möglichst großer Breite und Vollständigkeit zum Ausdruck bringen. Die Gesellschaft ist in der Zusammenstellung ihres Programms frei.
Kontakt & Präsenz
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