Die Hain Verwaltungs GmbH mit Sitz in Nentershausen und Geschäftsanschrift Gutsstraße 2, 36214 Nentershausen ist unter HRB 3368 im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Hersfeld eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 28. Mai 2024. Die Geschäftsführung liegt bei Kathja Hain; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 3368
- Rechtsform eingetragenHRB 3368
- Vertreter eingetragenKathja HainHRB 3368
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 3368
- Firma eingetragenHRB 3368
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bad Hersfeld.
- Registergericht
- Amtsgericht Bad Hersfeld
- Registernummer
- HRB 3368
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Gutsstraße 2, 36214 NentershausenStand 27.01.2025
- Gründung
- 28.05.2024
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- (1) Die Beteiligung an sowie die Übernahme von Geschäftsführung und unbeschränkter Haftung und Verwaltung bei anderen Gesellschaften, insbesondere bei der Kathja Hain GmbH & Co KG…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Eine Geschäftsführerin, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Komplementär in
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Die Beteiligung an sowie die Übernahme von Geschäftsführung und unbeschränkter Haftung und Verwaltung bei anderen Gesellschaften, insbesondere bei der Kathja Hain GmbH & Co KG Steuerberatungsgesellschaft sowie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die mit dem Berufsrecht der Steuerberater zu vereinbarenden Tätigkeiten sowie die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme der Geschäftsführung an der Kathja Hain GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Nentershausen, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, nämlich die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die mit dem Berufsrecht der Steuerberater zu vereinbarenden Tätigkeiten. (2) Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht gestattet. (3) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten des auf ihren Gegenstand nach Abs. 1 und 2 anzuwendenden Berufsrechts nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. (4) Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufs-rechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. (5) Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen bzw. solche zu erwerben.
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