Die H2R-green PartG mbB mit Sitz in Bad Breisig ist unter PR 20462 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Benny Bert Olaerts, Martin Antonius Aloisius Rummel und Horst Dieter Huhmann; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 5. Mai 2026.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 05.05.2026.
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 20462
- Firma eingetragenPR 20462
- Vertreter eingetragenBenny Bert OlaertsPR 20462
- Sitz eingetragenPR 20462
- Vertreter eingetragenHorst Dieter HuhmannPR 20462
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz.
- Registergericht
- Amtsgericht Koblenz
- Registernummer
- PR 20462
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 05.05.20262 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb eines Ingenieurbüros für Wasserbau, Infrastruktur und Verkehrswesen unter dem Gebot der Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit, sowie…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 05.05.2026.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb eines Ingenieurbüros für Wasserbau, Infrastruktur und Verkehrswesen unter dem Gebot der Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit, sowie für Landschaftsarchitektur. Hierzu gehört die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach §§ 1 und 6 des Ingenieurkammergesetzes Rheinland-Pfalz, somit die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung, insbesondere in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf den Gebieten des Ingenieurwesens, sowie die Vertretung des Auftraggebers mit der Vorbereitung, Leitung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung zusammenhängender Aufgaben, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann sowie die Ausübung des Berufs des Landschaftsarchitekten gemäß § 1 Abs. 3 Architektengesetz Rheinland-Pfalz.
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