Die Günter Mecklenburg Malermeister GmbH mit Sitz in Kiel und Geschäftsanschrift Tonberg 11 c, 24113 Kiel ist unter HRB 3668 im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel eingetragen. Das Stammkapital beträgt 100.000,00 DM. Die Geschäftsführung liegt bei Matthias Alexander Bodecker und Philipp Reinhold; fünf Prokuristen sind eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 28.11.2025.
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDer mit der HPM Malerund Ausbauhandwerk Beteiligungsgesellschaft mbH als herrschender Gesellschaft (aktuelle Firma: HPM Geschäftsbereich Maler Fassade Ausbau GmbH, AG Hamburg, HRB 86162) bestehende Beherrschungsund Ergebnisabfürhrungsvertrag vom 16.11.2009 ist durch Vertrag vom 16.12.2025 mit Wirkung zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.2025) aufgehoben.HRB 3668
- Prokura geändertSönke HansenHRB 3668
- Prokura gelöschtSönke HansenHRB 3668
- Vertreter geändertPhilipp ReinholdHRB 3668
- Vertreter geändertMatthias Alexander BodeckerHRB 3668
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Kiel.
- Registergericht
- Amtsgericht Kiel
- Registernummer
- HRB 3668
- Stammkapital
- 100.000,00 DM
- Geschäftsanschrift
- Tonberg 11 c, 24113 KielStand 28.11.2025
- Tag der letzten Eintragung
- 28.11.2025
- Gegenstand
- Ausführung von Malerarbeiten jeglicher Art, inkl. Betonsanierung und Vollwärmeschutzarbeiten. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den…
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, fünf Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 28.11.2025.
Prokura
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Ausführung von Malerarbeiten jeglicher Art, inkl. Betonsanierung und Vollwärmeschutzarbeiten. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten.