Grundstücksgemeinschaft Ballenbergstraße Engen eGbR
AktivAG Freiburg im Breisgau · GsR 198Die Grundstücksgemeinschaft Ballenbergstraße Engen eGbR mit Sitz in Engen und Geschäftsanschrift Hegaustraße 6, 78234 Engen ist unter GsR 198 im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 9. November 1948. Zur Vertretung berechtigt sind Wilfried Brendle, FGZ Familien Grundstücks eGbR, Ralf Fahrländer und 11 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 4. März 2024.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 04.03.2024.
- Vertreter eingetragenReiner GrießhaberGsR 198
- Vertreter eingetragenSamedin KrasniqiGsR 198
- Vertreter eingetragenWerner WunderlichGsR 198
- Vertreter eingetragenFGZ Familien Grundstücks eGbRGsR 198
- Vertreter eingetragenWilfried BrendleGsR 198
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau.
- Registergericht
- Amtsgericht Freiburg im Breisgau
- Registernummer
- GsR 198
- Rechtsform
- GbR
- Geschäftsanschrift
- Hegaustraße 6, 78234 EngenStand 04.03.2024
- Gründung
- 09.11.1948
- Tag der letzten Eintragung
- 04.03.20241 Eintragung bisher
Vertretung
13 × Gesellschafter, ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 04.03.2024.
Kontrollstruktur
Für diese Firma liegt noch keine Gesellschafterliste vor.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
9Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.