Die Grundstücks- und Wohnungsbaugenossenschaft Neuruppin eG mit Sitz in Neuruppin ist unter GnR 21 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Neuruppin eingetragen. Den Vorstand bilden Stefanie Seelmäcker und Alexander Kaesche; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind neun Eintragungen erfolgt, die letzte am 21. November 2025.
Letzte Registeränderungen
Neun Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 21.11.2025.
- Vertreter gelöschtFranka DelertGnR 21
- Vertreter eingetragenStefanie SeelmäckerGnR 21
- Vertreter eingetragenAlexander KaescheGnR 21
- Rechtsform eingetragenGnR 21
- Firma eingetragenGnR 21
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin.
- Registergericht
- Amtsgericht Neuruppin
- Registernummer
- GnR 21
- Rechtsform
- eingetragene Genossenschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 21.11.20259 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Vorstandsmitglieder, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 21.11.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirt- schaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inha- berschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben und Genussrechte, die keinen unbeding- ten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
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