Die GO:INcubator GmbH mit Sitz in Potsdam und Geschäftsanschrift Am Mühlenberg 11, 14476 Potsdam OT Golm ist unter HRB 21443 im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 19. Mai 2008. Die Geschäftsführung liegt bei Agnes von Matuschka Freifrau von Toppolczan und Spaetgen; ein Prokurist ist eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 4. März 2026.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 04.03.2026.
- Prokura eingetragenAnja LauterbachHRB 21443
- Rechtsform eingetragenHRB 21443
- Stammkapital eingetragenHRB 21443
- Sitz eingetragenHRB 21443
- Vertreter eingetragenAgnes von Matuschka Freifrau von Toppolczan und SpaetgenHRB 21443
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam.
- Registergericht
- Amtsgericht Potsdam
- Registernummer
- HRB 21443
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Am Mühlenberg 11, 14476 Potsdam OT GolmStand 04.03.2026
- Gründung
- 19.05.2008
- Tag der letzten Eintragung
- 04.03.20265 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gesellschaftszweck ist die Förderung des Wissenschaftsstandortes Potsdam-Golm als Wissen- schafts-, Wirtschafts- und Innovationsstandort. Gegenstand des Unternehmens ist die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 04.03.2026.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gesellschaftszweck ist die Förderung des Wissenschaftsstandortes Potsdam-Golm als Wissen- schafts-, Wirtschafts- und Innovationsstandort. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung des Wissenschaftspark Potsdam-Golm zu einem wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Zentrum (Forschungs-,Technologie- und Innovationspark). Dies wird verwirklicht durch die Umsetzung standortbezogener Maßnahmen, Projekte und Koope- rationen sowie die Erbringung standortbezogener Dienstleistungen, die zur Förderung und Ent- wicklung des Standortes und der Region beitragen. Eingeschlossen sind die Führung und Verwaltung des Wissenschaftsparks einschließlich aller Geschäfte, welche geeignet erscheinen, den Betrieb eines solchen Zentrums zu ermöglichen und zu sichern. Die Gesellschaft ist primär nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Eventuell anfallende Uber- schüsse sollen für standortfördernde Maßnahmen der Gesellschaft verwendet werden. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, solche Unternehmen gründen, erwerben oder pachten, soweit den Beschlussgremien der Gesellschafter, der Gemeindevertretung der Landeshauptstadt Potsdam und dem Präsidium der Universität Pots- dam, eine angemessene Einflussnahme ermöglicht wird; der Unternehmensgegenstand durch einen öffentlichen und das Brandenburgische Hochschul- gesetz (BbgHG) gedeckten Zweck gerechtfertigt ist und die Betätigung nach Art und Umfang des Unternehmens in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und dem Bedarf der Landeshauptstadt Potsdam und der Universität Potsdam steht. Alle gemeindewirtschaftlichen, hochschul- und haushaltsrechtlichen Regelungen finden auch auf Tochter- und Beteiligungsunternehmen entsprechend Anwendung. Dieses ist in den Gesell- schaftsverträgen der Tochterunternehmen und der weiteren mittelbaren Beteiligungen festzu- schreiben, soweit durch eine überwiegende Trägerschaft der Unternehmen durch kommunale und universitäre Gesellschafter dieses sichergestellt werden kann. Liegt eine solche kommunale und universitäre Anteilsmehrheit nicht vor, besteht eine entsprechende Hinwirkungspflicht. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen.
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