Die GMS CNC-TECHNIK Georg Schneider GmbH mit Sitz in Karlstadt und Geschäftsanschrift Am Steinlein 1, 97753 Karlstadt ist unter HRB 6717 im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 30. Juli 1999. Die Geschäftsführung liegt bei Georg Schneider; zwei Prokuristen sind eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 28.10.2025.
- Vertretungsregelung eingetragenIst nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.HRB 6717
- Rechtsform eingetragenDie Gesellschafterversammlung vom hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Vertretungsregelung.HRB 6717
- Sitz eingetragenHRB 6717
- Firma eingetragenHRB 6717
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 6717
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Würzburg
- Registernummer
- HRB 6717
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Am Steinlein 1, 97753 KarlstadtStand 28.10.2025
- Gründung
- 30.07.1999
- Tag der letzten Eintragung
- 28.10.2025
- Gegenstand
- Sind
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, zwei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 28.10.2025.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Sind
Ähnliche Unternehmen
Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand.