gkm glück kock mäschke PartGmbB wirtschaftsprüfungsgesellschaft
AktivAG München · PR 686Die gkm glück kock mäschke PartGmbB wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München ist unter PR 686 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Ulrich Glück, Holger Kock und Martin Mäschke; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 30. Dezember 2019.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 30.12.2019.
- Vertreter eingetragenUlrich GlückPR 686
- Vertreter eingetragenMartin MäschkePR 686
- Vertreter eingetragenHolger KockPR 686
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 686
- Sitz eingetragenPR 686
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- PR 686
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 30.12.20195 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO, § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, § 1 Abs. 3 PartGG…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 30.12.2019.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO, § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, § 1 Abs. 3 PartGG. Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer sind nicht Gegenstand der Partnerschaft. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, § 43 Abs. 3 Nr. 1 WPO, § 1 Abs. 3 PartGG).
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