Die GKH Kopp Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Salzweg und Geschäftsanschrift Am Praßberg 30 A, 94121 Salzweg ist unter HRB 8536 im Handelsregister des Amtsgerichts Passau eingetragen. Das Kapital beträgt 25.100,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 10. Mai 2012. Die Geschäftsführung liegt bei Günter Alexander Kopp; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 27.01.2026.
- Adresse eingetragenAm Praßberg 30 A, 94121 SalzwegHRB 8536
- Sitz eingetragenHRB 8536
- Rechtsform eingetragenEintragung lfd.Nr. 2 von Amts wegen ergänzt: Die Gesellschafterversammlung vom hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 Euro und die Änderung der §§ 5 (Stammkapital) sowie 16 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen.HRB 8536
- Stammkapital eingetragenHRB 8536
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 8536
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Passau.
- Registergericht
- Amtsgericht Passau
- Registernummer
- HRB 8536
- Kapital
- 25.100,00 €
- Geschäftsanschrift
- Am Praßberg 30 A, 94121 SalzwegStand 27.01.2026
- Gründung
- 10.05.2012
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.2026
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Absatz 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2026.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Absatz 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Absatz 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Kontakt & Präsenz
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