Gesellschaft für Selbstspielende Musikinstrumente (GsM) e.V.
AktivAG Wiesbaden · VR 7162Der Gesellschaft für Selbstspielende Musikinstrumente (GsM) e.V. mit Sitz in Rüdesheim am Rhein ist unter VR 7162 im Vereinsregister des Amtsgerichts Wiesbaden eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 3. Juni 1975. Zur Vertretung berechtigt sind Stephan Lauer, Ralf Smolne und Jens Wendel; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 21. November 2017.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 21.11.2017.
- Vertreter gelöschtThomas Hermann RichterVR 7162
- Vertreter eingetragenStephan LauerVR 7162
- Firma eingetragenGesellschaft für Selbstspielende Musikinstrumente (GsM) e.V.VR 7162
- Vertretungsregelung eingetragenDer vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 3.000,00 EUR bedarf es der schriftlichen Zustimmung des BeiratesVR 7162
- Vertreter eingetragenThomas Hermann RichterVR 7162
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden.
- Registergericht
- Amtsgericht Wiesbaden
- Registernummer
- VR 7162
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 03.06.1975
- Tag der letzten Eintragung
- 21.11.20171 Eintragung bisher
Vertretung
1 2. stellvertretender Vorsitzender, ein Vorsitzender, 1 1. stellvertretender Vorsitzender, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 21.11.2017.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.