Der Gesellschaft für Medienwirtschaft Wiesbaden ist unter VR 3179 im Vereinsregister des Amtsgerichts Wiesbaden eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 16. November 1995. Zur Vertretung berechtigt sind Claudia Maria Prof. Aymar, Wolfgang Graß, Volker Rudolf Hoff und 2 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 3179
- Vertreter eingetragenWolfgang GraßVR 3179
- Rechtsform eingetragenVR 3179
- Vertreter eingetragenVolker Rudolf HoffVR 3179
- Vertretungsregelung eingetragenDer vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam.VR 3179
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden.
- Registergericht
- Amtsgericht Wiesbaden
- Registernummer
- VR 3179
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 16.11.1995
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.20251 Eintragung bisher
Vertretung
Vier Vorstände, ein Vorsitzender, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eingetragener Verein führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.