Gemeinnütziger Bauverein Dannenberg eG

AktivAG Lüneburg · GnR 120016
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Der Gemeinnütziger Bauverein Dannenberg eG mit Sitz in Dannenberg (Elbe) und Geschäftsanschrift Bahnhofstraße 15 a, 29451 Dannenberg ist unter GnR 120016 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Lüneburg eingetragen. Den Vorstand bilden Matthias Hanelt, Stephanie Richter Carmincke und Wolfgang Premke; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind acht Eintragungen erfolgt, die letzte am 7. November 2025.

Letzte Registeränderungen

Acht Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 07.11.2025.

  • Vertreter eingetragen
    Stephanie Richter Carmincke
    GnR 120016
  • Vertreter gelöscht
    Uwe Zuther
    GnR 120016
  • Vertreter geändert
    Matthias Hanelt
    GnR 120016
  • Vertretungsregelung eingetragen
    Zusammensetzung des Vorstandes und allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
    GnR 120016
  • Rechtsform eingetragen
    Die Mitgliederversammlung vom hat die komplette Neufassung der Satzung beschlossen, darunter auch die Änderung des Gegenstandes in § 2.
    GnR 120016

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg.

Registergericht
Amtsgericht Lüneburg
Registernummer
GnR 120016
Rechtsform
eingetragener Verein
Geschäftsanschrift
Bahnhofstraße 15 a, 29451 DannenbergStand 07.11.2025
Tag der letzten Eintragung
07.11.20258 Eintragungen bisher
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in…

Vertretung

Drei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 07.11.2025.

Vorstand · Dannenberg (Elbe) · Jahrgang 1957
seit 06.12.2005
Vorstand · Dannenberg (Elbe) · Jahrgang 1977
seit 07.11.2025
Vorstand · Lüchow (Wendland) · Jahrgang 1967
seit 16.01.2013

Kontrollstruktur

Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.

Netzwerk

Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.

Weitere Mandate der Vertretung

1
Kassenwart · FÖRDERVEREIN FÜR DIE ORTSFEUERWEHR DANNENBERG e.V.
seit 2016

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Nicht verfügbar
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Vorraussetzungen.