Die Gemeindewerke Waldfischbach-Burgalben mit Sitz in Waldfischbach-Burgalben und Geschäftsanschrift Am Bauhof 1, 67714 Waldfischbach-Burgalben ist unter HRA 23532 im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 21. Dezember 1993. Zur Vertretung berechtigt sind Martin Pfeifer und Christoph Reichert; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 20. August 2019.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 20.08.2019.
- Vertreter eingetragenMartin PfeiferHRA 23532
- Firma eingetragenHRA 23532
- Rechtsform eingetragenHRA 23532
- Vertreter eingetragenChristoph ReichertHRA 23532
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenHRA 23532
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken.
- Registergericht
- Amtsgericht Zweibrücken
- Registernummer
- HRA 23532
- Geschäftsanschrift
- Am Bauhof 1, 67714 Waldfischbach-BurgalbenStand 20.08.2019
- Gründung
- 21.12.1993
- Tag der letzten Eintragung
- 20.08.20195 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Wasserversorgung mit Trink- und Brauchwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke für das Gebiet des Einrichtungsträgers sicherzustellen. Diese Aufgabe schließt die…
Vertretung
1 Werkleiter, ein Vertreter, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 20.08.2019.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Wasserversorgung mit Trink- und Brauchwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke für das Gebiet des Einrichtungsträgers sicherzustellen. Diese Aufgabe schließt die leitungsgebundene Vorhaltung von Löschwasser unter Maßgabe von § 11 Abs. 2 Satz 3 EigAnVO mit ein; § 46 Abs. 4 Satz 3 des Landeswassergesetzes bleibt unberührt. Die Gewinnung von elektrischer Ernergie und die Versorgung im Gebiet des Einrichtungsträgers sicherzustellen. Zur Erfüllung der Aufgabe der Energieversorgung ist der Eigenbetrieb im Rahmen des § 85 Abs. 2 GemO berechtigt, auch außerhalb des eigenen Versorgungsgebietes tätig zu werden.