Die Gasversorgung Oberschwaben ist unter HRA 720474 im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen. Zur Vertretung berechtigt ist Andreas Dr. Thiel-Böhm; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 31. Oktober 2013.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 31.10.2013.
- Vertreter eingetragenAndreas Dr. Thiel-BöhmHRA 720474
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 720474
- Rechtsform eingetragenHRA 720474
- Firma eingetragenHRA 720474
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Ulm.
- Registergericht
- Amtsgericht Ulm
- Registernummer
- HRA 720474
- Tag der letzten Eintragung
- 31.10.20132 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand des Zweckverbandes ist es, seine Verbandsmitglieder möglichst kostengünstig mit Gas zu versorgen. Er kann das Gas selbst erzeugen und/oder beziehen. Er bedient sich…
Vertretung
1 Geschäftsleiter, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 31.10.2013.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand des Zweckverbandes ist es, seine Verbandsmitglieder möglichst kostengünstig mit Gas zu versorgen. Er kann das Gas selbst erzeugen und/oder beziehen. Er bedient sich eigener Erzeugungs- und Speicheranlagen und eigener und fremder Gashochdruckleitungen. Er kann Gas auch für Dritte transportieren. Die Verbandsmitglieder verteilen das Gas in eigener Zuständigkeit. Der Verband kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter bedienen