Die gap.Quartier eGbR mit Sitz in München ist unter GsR 1799 im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 5. September 1951. Den Vorstand bilden Sabine Breuer, Frank Broens und Michael Friedrich Würzbauer; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwölf Eintragungen erfolgt, die letzte am 8. August 2024.
Letzte Registeränderungen
Zwölf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 08.08.2024.
- Vertreter eingetragenSabine BreuerGsR 1799
- Unternehmensgegenstand eingetragenGsR 1799
- Vertreter eingetragenMichael Friedrich WürzbauerGsR 1799
- Vertreter eingetragenFrank BroensGsR 1799
- Rechtsform eingetragenGsR 1799
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- GsR 1799
- Rechtsform
- GbR
- Gründung
- 05.09.1951
- Tag der letzten Eintragung
- 08.08.202412 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 08.08.2024.
Kontrollstruktur
Für diese Firma liegt noch keine Gesellschafterliste vor.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 GenG übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zulässig.
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