Die Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB mit Sitz in Kleve und Geschäftsanschrift Zweigniederlassung unter gleichem Namen errichtet in ist unter PR 3982 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Lars Hendriks und Roman Keuthen; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 15. Februar 2019.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 15.02.2019.
- Vertreter eingetragenRoman KeuthenPR 3982
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 3982
- Firma eingetragenPR 3982
- Vertreter eingetragenLars HendriksPR 3982
- Rechtsform eingetragenPR 3982
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 3982
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Geschäftsanschrift
- Zweigniederlassung unter gleichem Namen errichtet inStand 15.02.2019
- Tag der letzten Eintragung
- 15.02.20192 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die von Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen unabhängige, gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Beratende Ingenieure im Sinne einer Wahrnehmung der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 15.02.2019.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die von Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen unabhängige, gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Beratende Ingenieure im Sinne einer Wahrnehmung der Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure gemäß § 27 BauKaG NRW, insbesondere in dem Bereich technische Gebäudeausrüstung.
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