Fülleborn - Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

AktivAG Hamburg · HRB 81603
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Die Fülleborn - Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg und Geschäftsanschrift Normannenweg 30, 20537 Hamburg ist unter HRB 81603 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 24. April 2001. Die Geschäftsführung liegt bei Wolfgang Fülleborn und Dirk Müller; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sechs Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.

Letzte Registeränderungen

Sechs Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.

  • Eintragung im Handelsregister
    Inhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthalten
    HRB 81603
  • Vertreter eingetragen
    Dirk Müller
    HRB 81603
  • Rechtsform eingetragen
    HRB 81603
  • Sitz eingetragen
    HRB 81603
  • Stammkapital eingetragen
    HRB 81603

Finanzdaten

Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.

Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.

Registergericht
Amtsgericht Hamburg
Registernummer
HRB 81603
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
25.000,00 €
Geschäftsanschrift
Normannenweg 30, 20537 HamburgStand 29.01.2025
Gründung
24.04.2001
Tag der letzten Eintragung
29.01.20256 Eintragungen bisher
Gegenstand
1) Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Der Rechtsanwaltsgesellschaft ist es erlaubt, alle Geschäfte zu tätigen, um die sachlichen und persönlichen Vorraussetzungen…
Branchenklassifikation
WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten

Vertretung

Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.

Geschäftsführer · Hamburg · Jahrgang 1956
seit 11.03.2021
Geschäftsführer · Hamburg · Jahrgang 1971
seit 11.03.2021

Kontrollstruktur

Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.

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Natürliche PersonGesellschaftOhne RegisterDatenlücke
100 %Fülleborn - Rechtsanwaltsgesellschaft mbHHRB 81603 · dieses UnternehmenDirk MüllerPerson · 100 % effektiv

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register seit 01.01.2007, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
Eingereicht 26.01.2021 · PDF
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar
Jahresabschluss 2022
Veröffentlicht am 25.04.2024 · PDF

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

1) Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Der Rechtsanwaltsgesellschaft ist es erlaubt, alle Geschäfte zu tätigen, um die sachlichen und persönlichen Vorraussetzungen für die anwaltliche Berufsausübung zu schaffen. 2) Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch die Berufstätigkeit in Diensten der Gesellschaft stehender Angehöriger anderer Berufe im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse, mit denen sich Rechtsanwälte nach ihrem Berufsrecht zu gemeinschaftlicher Berufsausübung verbinden können. 3) Die Amtsausübung der Notare gehört nicht zum Gegenstand des Unternehmens, dies gilt auch für das Amt des Notars im Nebenberuf bei Anwaltsnotaren. 4) Sofern einem in Diensten der Gesellschaft stehenden Berufsträger das Tätigwerden versagt ist, gilt dies auch für alle anderen in der Gesellschaft tätigen Berufsträger. Die Gesellschaft darf berufsrechtlichen Ge- und Verboten nicht zuwiderhandeln, dies gilt insbesondere für verbotswidrige Werbung.

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