FTA Finanz-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

GelöschtAG Frankfurt am Main · HRB 49502

Die FTA Finanz-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main und Geschäftsanschrift Am Hang 47, 61440 Oberursel (Taunus) ist unter HRB 49502 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Das Grundkapital beträgt 250.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 10. Dezember 1999.

Letzte Registeränderungen

Die letzte Eintragung stammt vom 29.01.2025.

  • Eintragung im Handelsregister
    Inhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthalten
    HRB 49502
  • Gesellschaft gegründet
    Gesellschaftsvertrag vom 10.12.1999 · Grundkapital 250.000,00 €
    HRB 49502

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.

Registergericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Registernummer
HRB 49502
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Grundkapital
250.000,00 €
Geschäftsanschrift
Am Hang 47, 61440 Oberursel (Taunus)Stand 29.01.2025
Gründung
10.12.1999
Tag der letzten Eintragung
29.01.2025
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten des § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO, insbesondere: 1) die Durchführung von…
Branchenklassifikation
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Dokumente

Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register seit 01.01.2007, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Nicht verfügbar
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar
Jahresabschluss 2011
Veröffentlicht am 10.01.2013 · PDF

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten des § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO, insbesondere: 1) die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen; 2) die Beratung der Auftraggeber in allen steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften und deren Erledigung sowie die Durchführung von Buchführungsarbeiten; 3) die Erstellung von betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gutachten; 4) die Übernahme von Treuhandaufträgen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.

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