Die FSM eGbR ist unter GsR 30 im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 8. Juni 1907. Den Vorstand bilden Manfred Dätsch, Thomas Engelhardt und Gerhard Schilling; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenGsR 30
- Unternehmensgegenstand eingetragenGsR 30
- Rechtsform eingetragenGsR 30
- Vertreter eingetragenGerhard SchillingGsR 30
- Vertreter eingetragenManfred DätschGsR 30
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart.
- Registergericht
- Amtsgericht Stuttgart
- Registernummer
- GsR 30
- Rechtsform
- GbR
- Gründung
- 08.06.1907
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20254 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Für diese Firma liegt noch keine Gesellschafterliste vor.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
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