Die FSA PartmbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main ist unter PR 3051 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Anna Feller de Campero und Fabian Zissel; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 09.01.2026.
- Vertretungsregelung eingetragenAllgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder Liquidator vertritt einzeln.PR 3051
- Vertreter eingetragenAnna Feller de CamperoPR 3051
- Vertreter eingetragenFabian ZisselPR 3051
- Firma eingetragenName geändert, nun: FSA PartmbB WirtschaftsprüfungsgesellschaftPR 3051
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 3051
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 3051
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 09.01.2026
- Gegenstand
- Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43a Abs. 2 WPO, insbesondere 1. Durchführung von…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 09.01.2026.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaftsgesellschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43a Abs. 2 WPO, insbesondere 1. Durchführung von Jahresabschlussprüfungen wirtschaftlicher Unternehmen und Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis dieser Prüfungen 2. Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen 3. Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S.V. § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO wie z. B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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