Die Friedhofsgärtner Dortmund eG mit Sitz in Dortmund und Geschäftsanschrift Am Gottesacker 52, 44143 Dortmund ist unter GnR 410 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Dortmund eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 22. März 1957. Den Vorstand bilden Jens Ludwig und Heinrich Kirchhelle; ein Prokurist ist eingetragen. Bisher sind 14 Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
14 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenGnR 410
- Sitz eingetragenGnR 410
- Vertreter eingetragenJens LudwigGnR 410
- Prokura eingetragenJolanthe NowakowskiGnR 410
- Firma eingetragenGnR 410
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund.
- Registergericht
- Amtsgericht Dortmund
- Registernummer
- GnR 410
- Rechtsform
- eingetragene Genossenschaft
- Geschäftsanschrift
- Am Gottesacker 52, 44143 DortmundStand 29.01.2025
- Gründung
- 22.03.1957
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.202514 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Als Treuhänder der Mitglieder Aufträge der Stadt Dortmund oder anderer Auftraggeber an die Mitglieder zu vermitteln und für die ordnungsgemäße Ausführung und Abwicklung der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Vorstände, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Prokura
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Als Treuhänder der Mitglieder Aufträge der Stadt Dortmund oder anderer Auftraggeber an die Mitglieder zu vermitteln und für die ordnungsgemäße Ausführung und Abwicklung der Aufträge zu sorgen bzw. solche im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen - sämtliche Bedarfsartikel, einschließlich Bürobedarf und Anlagegüter für den gärtnerischen Betrieb der Mitglieder und für den gemeinsamen Geschäftsbetrieb der Genossen gemeinschaftlich einzukaufen - durch geeignete Maßnahmen (Werbung, Schulung) die Mitglieder und den allgemeinen Berufsstand zu fördern - durch Dritte (Kunden), Mitglieder bzw. der Genossenschaft auf Grund von Dauergrabpflegeverträgen übergebene Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten und die fach- und fristgerechte Ausführung der vertraglich festgelegten Lieferungen bzw. Leistungen zu überwachen. Eine Vermittlung von Dauergrabpflegeverträgen der Deutschen Dauergrabpflegegesellschaft oder einer ähnlichen Institution oder Firma wird vorgenommen - Bestattungs- und Steinmetzleistungen anzunehmen (selbst und/oder mit Partner) sowie Vorsorgeverträge für Bestattungs- und Steinmetzleistungen sowie ähnliche Geschäfte abzuschließen und/oder auszuführen und/oder die Ausführung zu überwachen und die hierfür der Genossenschaft übergebenen Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten - die Pflege von Grabstätten gegebenenfalls in eigener Regie, d. h. in eigenem Namen und für eigene Rechnung durchzuführen und durch Mitgliedsfirmen vermittelte private Grabpflegen - gemeinsame Verarbeitung von Daten - Leistungen für Mitgliedsbetriebe können ausgeführt werden - Friedhöfe (auch Tierfriedhöfe) und Friedhofsanlagen selbst oder mit Partnern zu erstellen und zu betreiben und/oder Kooperationen hier einzugehen, soweit das Gesetz über das Friedhofs-und Bestattungswesen (BestG NRW) vom 17.06.2003 (GVBI. NRW S. 131) in der jeweils gültigen Fassung dies zulässt
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