Der Freiwillige Feuerwehr Usingen 1862 mit Sitz in Usingen ist unter VR 1473 im Vereinsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 31. März 1952. Zur Vertretung berechtigt sind Sven Blecher, Stefan Göttl, Oliver Leißner und 5 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind 14 Eintragungen erfolgt, die letzte am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
14 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 1473
- Vertreter eingetragenThomas PfahlVR 1473
- Vertreter eingetragenSven BlecherVR 1473
- Vertreter eingetragenDirk SchimmelfennigVR 1473
- Vertreter eingetragenStefan GöttlVR 1473
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe.
- Registergericht
- Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
- Registernummer
- VR 1473
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 31.03.1952
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.202514 Eintragungen bisher
Vertretung
1 stellvertretender Wehrführer, 1 Wehrführer, 1 2. Rechnungsführer, 1 2. Schriftführer, 1 1. Vorsitzender, 1 2. Vorsitzender, 1 1. Rechnungsführer, 1 1. Schriftführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eingetragener Verein führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.