Der Freiwillige Feuerwehr Schwaibach e.V. mit Sitz in Bad Birnbach, Ortsteil Schwaibach ist unter VR 10803 im Vereinsregister des Amtsgerichts Landshut eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 20. Juli 2002. Den Vorstand bilden Heinrich Müller und Folker Schmidt; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sechs Eintragungen erfolgt, die letzte am 9. August 2022.
Letzte Registeränderungen
Sechs Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 09.08.2022.
- Sitz eingetragenVR 10803
- Rechtsform eingetragenVR 10803
- Vertreter eingetragenHeinrich MüllerVR 10803
- Vertreter eingetragenFolker SchmidtVR 10803
- Unternehmensgegenstand eingetragenVR 10803
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Landshut.
- Registergericht
- Amtsgericht Landshut
- Registernummer
- VR 10803
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 20.07.2002
- Tag der letzten Eintragung
- 09.08.20226 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Swert über 500,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat. b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 09.08.2022.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Swert über 500,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat. b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
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