Die Forschungsinstitut für Glas - Keramik GmbH mit Sitz in Höhr-Grenzhausen und Geschäftsanschrift Heinrich-Meister-Straße 2, 56203 Höhr-Grenzhausen ist unter HRB 3212 im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur eingetragen. Das Stammkapital beträgt 2.000.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 10. Juni 1986. Bisher sind 20 Eintragungen erfolgt, die letzte am 6. Februar 2026.
Letzte Registeränderungen
20 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 06.02.2026.
- Prokura eingetragenMarcus EmmelHRB 3212
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 3212
- Vertreter eingetragenNadja KratzHRB 3212
- Firma eingetragenHRB 3212
- Rechtsform eingetragenDie Gesellschafterversammlung vom hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 630.000,00 EUR auf nunmehr 2.000.000,00 EUR beschlossen.HRB 3212
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur.
- Registergericht
- Amtsgericht Montabaur
- Registernummer
- HRB 3212
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 2.000.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Heinrich-Meister-Straße 2, 56203 Höhr-GrenzhausenStand 06.02.2026
- Gründung
- 10.06.1986
- Tag der letzten Eintragung
- 06.02.202620 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Ist die Errichtung und der Betrieb eines grundsätzlich anwendungsorientierten Forschungsinstituts. Das Institut soll auf dem Gebiet Anorganischer Roh- und Werkstoffe, wie z. B…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Keine aktuelle Vertretung eingetragen, sechs Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 06.02.2026.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, eines liegt für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Ist die Errichtung und der Betrieb eines grundsätzlich anwendungsorientierten Forschungsinstituts. Das Institut soll auf dem Gebiet Anorganischer Roh- und Werkstoffe, wie z. B. Glas - Keramik, Projekte durchführen und die im Rahmen der Projektdurchführung anfallenden wissenschaftlichen Fragestellungen ermitteln, vorliegende Ergebnisse recherchieren oder entsprechende Forschungs- vorhaben initiieren und Forschungsergebnisse selbst erarbeiten sowie das in diesem Zusammenhang gefundene Know-how durch geeignete Transfermaßnahmen der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Dies umfasst die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren im Bereich der Fertigungstechnologie, der Rohstoffaufbereitung bis hin zur Endbearbeitung. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können.Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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