Die Follow His Call gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Kirchseeon, Landkreis Ebersberg und Geschäftsanschrift Eglhartinger Str. 4 c, 85614 Kirchseeon ist unter HRB 271591 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Das Stammkapital beträgt 3.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 17. November 2021. Die Geschäftsführung liegt bei Christopher Schuller; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 271591
- Sitz eingetragenHRB 271591
- Vertreter eingetragenChristopher SchullerHRB 271591
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 271591
- Stammkapital eingetragenHRB 271591
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- HRB 271591
- Rechtsform
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Stammkapital
- 3.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Eglhartinger Str. 4 c, 85614 KirchseeonStand 28.01.2025
- Gründung
- 17.11.2021
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO) durch die Förderung und Verbreitung des christlichen Glaubens unter allen Menschen in verschiedenen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO) durch die Förderung und Verbreitung des christlichen Glaubens unter allen Menschen in verschiedenen sozialen Schichten und Altersgruppen auf der Grundlage des christlich-biblischen Weltbildes. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, welche diesem Zweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Dieser Unternehmenszweck wird im In- und Ausland insbesondere verwirklicht durch Workshops, Schulungen und Seminare (u. a. im Bereich Evangelisation, Gebet, Glaubensleben, Intimität mit Gott, Lebensgestaltung, Glaubenskursen, jüngerschaftliches Training, etc.); Vorbereitung und Durchführung christlicher Klein- und Großveranstaltungen, wie Tagungen, Veranstaltungen und Konferenzen, insbesondere in Stadien und auf öffentlichen Plätzen, aber auch in Restaurants und diversen Veranstaltungsräumen bzw. -hallen; Durchführung öffentlicher christlicher Veranstaltungen wie Gottesdienste und Gebetstreffen; Förderung internationaler Vernetzung und Zusammenarbeit von christlichen Verbänden und Gruppen; Starten und Durchführen von nationalen und internationalen Initiativen wie z. B. missionarische Einsätze; Durchführung christlicher Radio- und Fernsehsendungen, sowie diverse Print und Web Initiativen; Verbreitung des Wortes Gottes in Schrift- und Bildform jeglicher Art; Publikation von (christlichen) musikalischen Werken in medialer Form (Film, TV, Internet, etc.); Verbreitung diverser Hilfsmittel für Gläubige zur Unterstützung den Glauben an Jesus Christus zu verbreiten (z. B. Bücher, Textilien, etc.); weitere Tätigkeiten, die der Erreichung der Gesellschaftsziele dienen, wie z. B. Presseveröffentlichungen, Bereitstellung von Schulungs- & Infomaterial in Internet und anderen Medien. Die unmittelbare Zweckverwirklichung der in § 2 Abs. 2 genannten Zwecke kann auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit einer weiteren Körperschaft, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt, erfolgen, gemäß § 57 Abs. 3 AO. Die Gesellschaft kann sich zur Umsetzung Ihres Zweckes Hilfspersonen (natürliche wie juristische Personen) im In- und Ausland im Sinne des § 57 Abs. 1 AO bedienen. Zweck der Gesellschaft ist auch die Mittelbeschaffung zur Förderung der oben genannten satzungsmäßigen Zwecke und zwar im Inland durch steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts und weltweit durch ausländischen Körperschaften, die ihre Mittel für dem Grund und der Art nach steuerbegünstigte Zwecke verwenden. Insoweit handelt die Gesellschaft auch als Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.
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