Förderverein zur Entwicklung und Erhaltung des Kirchenensembles Graal-Müritz e.V.
AktivAG Rostock · VR 2255Der Förderverein zur Entwicklung und Erhaltung des Kirchenensembles Graal-Müritz e.V. mit Sitz in Graal-Müritz ist unter VR 2255 im Vereinsregister des Amtsgerichts Rostock eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 30. Januar 2007. Zur Vertretung berechtigt sind Heike Gudrun Luise Fritsche-Huth, Manfred Jördens und Monika Schröter; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind acht Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Acht Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 2255
- Vertreter eingetragenManfred JördensVR 2255
- Vertreter eingetragenMonika SchröterVR 2255
- Firma eingetragenVR 2255
- Rechtsform eingetragenVR 2255
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Rostock.
- Registergericht
- Amtsgericht Rostock
- Registernummer
- VR 2255
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 30.01.2007
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20258 Eintragungen bisher
Vertretung
Eine Vorsitzende, 1 Schatzmeister, 1 Stellv. Vorsitzende/Schriftführerin, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
5Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.