Der Förderverein Eutiner Blues e.V. mit Sitz in Eutin ist unter VR 4231 im Vereinsregister des Amtsgerichts Lübeck eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 1. Juni 2018. Zur Vertretung berechtigt sind Marcus Gutzeit, Jan Knoop, Marius Winkler und 2 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 27. September 2018.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 27.09.2018.
- Firma eingetragenVR 4231
- Rechtsform eingetragenVR 4231
- Vertretungsregelung eingetragenDer vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus fünf Personen, nämlich dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.VR 4231
- Firma eingetragenFörderverein Eutiner Blues e.V.VR 4231
- Sitz eingetragenSitz/Niederlassung: EutinVR 4231
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck.
- Registergericht
- Amtsgericht Lübeck
- Registernummer
- VR 4231
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 01.06.2018
- Tag der letzten Eintragung
- 27.09.20182 Eintragungen bisher
Vertretung
1 1. Vorsitzender, 1 2. Vorsitzender, 1 3. Vorsitzender, 1 Schatzmeister, ein Schriftführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.09.2018.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
6Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.