Der Förderverein der REGENBOGENSCHULE e.V. mit Sitz in Duisburg ist unter VR 4206 im Vereinsregister des Amtsgerichts Duisburg eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 15. September 2004. Zur Vertretung berechtigt sind Carmen Eckert, Susanne Geyer, Iris Hahn und 1 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 4206
- Vertretungsregelung eingetragenZum Vorstand gehören Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender (gleichzeitig Schriftführer), Kassenführer und stellvertretender Kassenführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein.VR 4206
- Vertretungsregelung eingetragenZum Vorstand gehören Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender (gleichzeitig Schriftführer), Kassenführer und stellvertretender Kassenführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein.VR 4206
- Rechtsform eingetragenVR 4206
- Sitz eingetragenDuisburgVR 4206
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Duisburg
- Registernummer
- VR 4206
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 15.09.2004
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20251 Eintragung bisher
Vertretung
1 stellvertretende Vorsitzende, 1 Kassenführerin, eine Vorsitzende, 1 Stellvertretende Kassenführerin, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.