Der Förderverein der Kindertagesstätte Königsberg e.V. mit Sitz in Biebertal-Königsberg ist unter VR 4686 im Vereinsregister des Amtsgerichts Gießen eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 24. Juni 2014. Zur Vertretung berechtigt sind Gabriele Lepper, Sascha Lepper und Oliver Scherer; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 4686
- Vertreter eingetragenGabriele LepperVR 4686
- Sitz eingetragenBiebertalKönigsbergVR 4686
- Vertreter eingetragenOliver SchererVR 4686
- Vertretungsregelung eingetragenDer vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam..VR 4686
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Gießen.
- Registergericht
- Amtsgericht Gießen
- Registernummer
- VR 4686
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 24.06.2014
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.20251 Eintragung bisher
Vertretung
Eine Schriftführerin, 1 1. Vorsitzender, 1 Kassenwart, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.