Föderation der Ural-Altay-Türk-Sprachen und Kultur-Vereine e.V.
AktivAG Hamburg · VR 24982Der Föderation der Ural-Altay-Türk-Sprachen und Kultur-Vereine e.V. ist unter VR 24982 im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 27. Dezember 2021. Zur Vertretung berechtigt sind Mustafa Cetin, Didem Civildak, Ercan Güngör und 6 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 24982
- Firma eingetragenFöderation der UralAltayTürkSprachen und KulturVereine e.V.VR 24982
- Rechtsform eingetragenVR 24982
- Vertretungsregelung eingetragenDer Verein wird durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR bedarf es der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes.VR 24982
- Vertreter eingetragenDidem CivildakVR 24982
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- VR 24982
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 27.12.2021
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20251 Eintragung bisher
Vertretung
5 × stellvertretender Vorsitzender, 3 × stellvertretende Vorsitzende, ein Vorsitzender, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
9Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.