Die Flensburger Arbeiter-Bauverein eG mit Sitz in Flensburg und Geschäftsanschrift Husumer Straße 314, 24941 Flensburg ist unter GnR 309 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Flensburg eingetragen. Den Vorstand bilden Michael Kohnagel und Andreas Mundt; zwei Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind 13 Eintragungen erfolgt, die letzte am 17. April 2025.
Letzte Registeränderungen
13 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 17.04.2025.
- Prokura eingetragenUlf MomsenGnR 309
- Unternehmensgegenstand eingetragenGnR 309
- Vertreter eingetragenAndreas MundtGnR 309
- Firma eingetragenGnR 309
- Prokura eingetragenThomas DahmGnR 309
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Flensburg
- Registernummer
- GnR 309
- Rechtsform
- eingetragene Genossenschaft
- Geschäftsanschrift
- Husumer Straße 314, 24941 FlensburgStand 17.04.2025
- Tag der letzten Eintragung
- 17.04.202513 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder. Dafür ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in…
Vertretung
Zwei Vorstandsmitglieder, zwei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 17.04.2025.
Prokura
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder. Dafür ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nut- zungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Auf- gaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligun- gen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.