Die Fickus & Fickus Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Köln ist unter PR 1356 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Paul Georg Dipl.-Finanzwirt Fickus und Michael Wilhelm Dipl.-Finanzwirt Dipl. Volkswirt Fickus; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 9. Dezember 2004.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 09.12.2004.
- Sitz eingetragenPR 1356
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1356
- Vertreter eingetragenMichael Wilhelm Dipl.-Finanzwirt Dipl. Volkswirt FickusPR 1356
- Vertreter eingetragenPaul Georg Dipl.-Finanzwirt FickusPR 1356
- Firma eingetragenPR 1356
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 1356
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 09.12.20041 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.v.m. 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters…
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 09.12.2004.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.v.m. 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.