Die FH-Immobilien gGmbH mit Sitz in Geilenkirchen und Geschäftsanschrift Zum Kniepbusch 5, 52511 Geilenkirchen ist unter HRB 28722 im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 12. November 2024. Die Geschäftsführung liegt bei Christian Schimmelpfennig; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 8. Mai 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 08.05.2025.
- Firma eingetragenHRB 28722
- Stammkapital eingetragenHRB 28722
- Rechtsform eingetragenHRB 28722
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 28722
- Sitz eingetragenHRB 28722
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Aachen.
- Registergericht
- Amtsgericht Aachen
- Registernummer
- HRB 28722
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Zum Kniepbusch 5, 52511 GeilenkirchenStand 08.05.2025
- Gründung
- 12.11.2024
- Tag der letzten Eintragung
- 08.05.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Verwirklichung von Aufgaben der Caritas als Wesensfunktion der katholischen Kirche. Dementsprechend trägt die Gesellschaft Sorge dafür, dass…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 08.05.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Schwestergesellschaften
1 · über Franziskusheim gGmbHWeitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwirklichung von Aufgaben der Caritas als Wesensfunktion der katholischen Kirche. Dementsprechend trägt die Gesellschaft Sorge dafür, dass bei der Führung der Geschäfte sinngemäß die Grundsätze und Richtlinien des Deutschen Caritasverbandes e.V. dem Gesellschaftszweck entsprechend beachtet werden. Zweck der Gesellschaft sind die Förderung der Alten- und Jugendhilfe sowie der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Überlassung von Grund und Boden, Gebäuden und Einrichtungen aller Art für den Betrieb von Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten, Tagespflegen, Aus- und Weiterbildungsstätten sowie Einrichtungen der Jugendhilfe verwirklicht. Ferner ist die Vermietung von altersgerechten Wohnungen und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Nutzungsüberlassungen zulässig. Die Gesellschaft ist berechtigt, jegliche Geschäfte vorzunehmen oder Dienstleistungen zu erbringen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördern, soweit dies für die Steuerbefreiung i.S.d. §§ 51 ff. Abgabenordnung unschädlich ist, und zwar insbesondere auch durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung. Insbesondere erfolgt ein planmäßiges Zusammenwirken mit der Franziskusheim gGmbH mit Sitz in Geilenkirchen durch die Überlassung von Immobilien und Einrichtungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Immobilien und Einrichtungen, der Verwaltung, der IT, der Finanz- und Lohnbuchführung, der Personalgestellung und ähnlichem. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen.
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