Die FGV Steinmetz & Bildhauer GmbH mit Sitz in Baunach und Geschäftsanschrift Am Ellersgraben 18, 96148 Baunach ist unter HRB 2202 im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 60.000,00 DEM, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 22. April 1992.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 04.11.2025.
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.HRB 2202
- Stammkapital eingetragenHRB 2202
- Vertretungsregelung eingetragenAllgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.HRB 2202
- Firma eingetragenHRB 2202
- Vertreter eingetragenStephan GleußnerHRB 2202
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Bamberg
- Registernummer
- HRB 2202
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 60.000,00 DEM
- Geschäftsanschrift
- Am Ellersgraben 18, 96148 BaunachStand 04.11.2025
- Gründung
- 22.04.1992
- Tag der letzten Eintragung
- 04.11.2025
- Gegenstand
- Die Restaurierung von Naturstein, die Durchführung von Steinmetz-, Bildhauerund Abgußarbeiten sowie Vertrieb und Handel mit einschlägigen Produkten und alle damit…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Keine aktuelle Vertretung eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 04.11.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Restaurierung von Naturstein, die Durchführung von Steinmetz-, Bildhauerund Abgußarbeiten sowie Vertrieb und Handel mit einschlägigen Produkten und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, pachten und sich an solchen beteiligen, ggf. auch unter Übernahme von deren Geschäftsführung/Vertretung und der unbeschränkten Haftung. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.