Die Fernkorn & Partner mbB Beratende Ingenieure ist unter PR 1710 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Thomas Fernkorn und Rainer Seidl; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 3. Januar 2024.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 03.01.2024.
- Vertreter eingetragenThomas FernkornPR 1710
- Firma eingetragenPR 1710
- Rechtsform eingetragenPR 1710
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1710
- Vertreter eingetragenRainer SeidlPR 1710
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- PR 1710
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 03.01.20242 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Berufsausübung als Ingenieurbüro für Vermessung und Geoinformation als beratende Ingenieure im Sinne des Art. 3, Abs. 5 BauKaG und im Rahmen des berufsrechtlich…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 03.01.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
5Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Berufsausübung als Ingenieurbüro für Vermessung und Geoinformation als beratende Ingenieure im Sinne des Art. 3, Abs. 5 BauKaG und im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs.
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