Die Felix Eisenbrand Architektur und Projektmanagement GmbH mit Sitz in München und Geschäftsanschrift Isabellastr. 13, 80798 München ist unter HRB 240165 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 16. März 2018. Zur Vertretung berechtigt ist Felix Eisenbrand; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 7. Februar 2020.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 07.02.2020.
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.HRB 240165
- Vertreter eingetragenFelix EisenbrandHRB 240165
- Vertretungsregelung eingetragenIst nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.HRB 240165
- Firma eingetragenHRB 240165
- Rechtsform eingetragenHRB 240165
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- HRB 240165
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Isabellastr. 13, 80798 MünchenStand 07.02.2020
- Gründung
- 16.03.2018
- Tag der letzten Eintragung
- 07.02.20204 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Projektmanagement und Wahrnehmung von Berufsaufgaben im Sinne von Art. 3 Abs. 1 BauKaG als Architekt in Verbindung mit Art. 3 Abs. 6 BauKaG und sämtlicher damit zusammenhängender…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Liquidator, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 07.02.2020.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Projektmanagement und Wahrnehmung von Berufsaufgaben im Sinne von Art. 3 Abs. 1 BauKaG als Architekt in Verbindung mit Art. 3 Abs. 6 BauKaG und sämtlicher damit zusammenhängender Maßnahmen.