Die Ewald Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Monschau und Geschäftsanschrift Hengstbrüchelchen 35, 52156 Monschau ist unter HRB 24832 im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 25. Februar 2021. Zur Vertretung berechtigt ist Sven Ewald; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 12.01.2026.
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.HRB 24832
- Vertreter gelöschtVera EwaldHRB 24832
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie Gesellschaft ist aufgelöst.HRB 24832
- Firma eingetragenHRB 24832
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 24832
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Aachen.
- Registergericht
- Amtsgericht Aachen
- Registernummer
- HRB 24832
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Hengstbrüchelchen 35, 52156 MonschauStand 12.01.2026
- Gründung
- 25.02.2021
- Tag der letzten Eintragung
- 12.01.2026
- Gegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist das Eingehen von Stillhaltergeschäften zur Erzielung von Einnahmen und die Anlage des Gesellschaftsvermögens in Termingeschäften, Vermögensanlagen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Liquidator, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 12.01.2026.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand des Unternehmens ist das Eingehen von Stillhaltergeschäften zur Erzielung von Einnahmen und die Anlage des Gesellschaftsvermögens in Termingeschäften, Vermögensanlagen und Finanzinstrumenten aller Art sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen. Die Gesellschaft darf alle Rechtsgeschäfte tätigen, die der Unterstützung des Unternehmensgegenstands dienen; sie darf auch im In- und Ausland Tochtergesellschaften gründen und/oder Zweigniederlassungen errichten.