ETL 2024 NewCO Nr. 41 GmbH Steuerberatungsgesellschaft

GelöschtAG Essen · HRB 36314

Die ETL 2024 NewCO Nr. 41 GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Essen und Geschäftsanschrift Steinstraße 41, 45128 Essen ist unter HRB 36314 im Handelsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 23. Oktober 2024. Die Geschäftsführung liegt bei Christian Raulf; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 23. Juni 2025.

Diese Gesellschaft wurde am 19.06.2025 im Zuge eines Registerumzugs zur ETL Balk & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft in ein anderes Register übertragen.

Letzte Registeränderungen

Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 23.06.2025.

  • Sitz eingetragen
    Perleberg
    HRB 36314
  • Registergericht eingetragen
    Der Sitz ist nach Perleberg (Amtsgericht Neuruppin HRB 15181 NP) verlegt.
    HRB 36314
  • Adresse eingetragen
    Lanzer Chaussee 18, 19348 Perleberg
    HRB 36314
  • Stammkapital eingetragen
    25.000,00
    HRB 36314
  • Firma eingetragen
    ETL 2024 NewCO Nr. 41 GmbH Steuerberatungsgesellschaft
    HRB 36314

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.

Registergericht
Amtsgericht Essen
Registernummer
HRB 36314
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
25.000,00 €
Geschäftsanschrift
Steinstraße 41, 45128 EssenStand 23.06.2025
Gründung
23.10.2024
Tag der letzten Eintragung
23.06.20251 Eintragung bisher
Gegenstand
(1) Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar…
Branchenklassifikation
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Vertretung

Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 23.06.2025.

Geschäftsführer · Essen · Jahrgang 1980
seit 10.12.2024

Dokumente

Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register seit 23.10.2024, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · für diese Gesellschaft nicht vorhanden, Gründung 2024
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
Eingereicht 10.12.2024 · PDF
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

(1) Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: - die Beratung und Vertretung in Steuersachen; - die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; - die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; - die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; - die Existenzgründungsberatung; - die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; - die gutachterliche Tätigkeit - sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten - und die treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräu-ßerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte. (2) Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 StBerG Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen Gesellschaften beteiligen. Die besonderen Pflichten bei der Errichtung, Ausgestaltung und Tätigkeit von Zweigniederlassungen, die sich aus einer Berufsordnung ergeben, sind in deren jeweils geltender Fassung zu beachten. (3) Die Gesellschaft hat an ihrem in § 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein.