Die Eselgrimm und Partner Steuerberater mbB mit Sitz in Schweinfurt und Geschäftsanschrift Am Friedhof 26, 97422 Schweinfurt ist unter PR 13 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Schweinfurt eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Mareike Eselgrimm, Theodor Eselgrimm und Tim Eselgrimm; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 21. Juni 2023.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 21.06.2023.
- Vertreter eingetragenMareike EselgrimmPR 13
- Rechtsform eingetragenPR 13
- Firma eingetragenPR 13
- Vertreter eingetragenTim EselgrimmPR 13
- Vertreter eingetragenTheodor EselgrimmPR 13
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt.
- Registergericht
- Amtsgericht Schweinfurt
- Registernummer
- PR 13
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Geschäftsanschrift
- Am Friedhof 26, 97422 SchweinfurtStand 21.06.2023
- Tag der letzten Eintragung
- 21.06.20234 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung in ihrer Eigenschaft als Steuerberater. Gemäß § 3 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes ist die Partnerschaft zur unbeschränkten Hilfeleistung in…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 21.06.2023.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung in ihrer Eigenschaft als Steuerberater. Gemäß § 3 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes ist die Partnerschaft zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt.
Ähnliche Unternehmen
Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand.