Die Erdbau Böckling GmbH. mit Sitz in Schenkelberg und Geschäftsanschrift Hartenfelser Strasse 16, 56244 Schenkelberg ist unter HRB 2642 im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur eingetragen. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 DEM, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 7. Dezember 1982. Zur Vertretung berechtigt ist Norbert Josef Böckling; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 11.09.2026.
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.HRB 2642
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie Gesellschaft ist aufgelöst.HRB 2642
- Vertretungsregelung eingetragenDie Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch alle Liquidatoren gemeinsam vertreten.HRB 2642
- Vertreter eingetragenNorbert Josef BöcklingHRB 2642
- Rechtsform eingetragenHRB 2642
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur.
- Registergericht
- Amtsgericht Montabaur
- Registernummer
- HRB 2642
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 50.000,00 DEM
- Geschäftsanschrift
- Hartenfelser Strasse 16, 56244 SchenkelbergStand 11.09.2026
- Gründung
- 07.12.1982
- Tag der letzten Eintragung
- 11.09.2026
- Gegenstand
- Ist die Ausführung von Baggerund Erdarbeiten sowie die Durchführung von Transporten im Güternahverkehr. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Liquidator, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 11.09.2026.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Ist die Ausführung von Baggerund Erdarbeiten sowie die Durchführung von Transporten im Güternahverkehr. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, den eigenen Geschäftsbetrieb auf verwandte Zweige jeder Art ausdehnen, soweit dies zur Erreichung des Gesellschaftszweckes als dienlich erscheint oder die Gesellschaft zu fördern geeignet ist. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.