Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH

GelöschtAG Charlottenburg · HRB 74975

Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH mit Sitz in Berlin und Geschäftsanschrift Burgstraße 28, 10178 Berlin ist unter HRB 74975 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 51.129,19 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 8. Juni 1998. Die Geschäftsführung liegt bei Martin Boegl, Jörg Ortgies und Hilmar Zettler; ein Prokurist ist eingetragen. Bisher sind 14 Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.

Letzte Registeränderungen

14 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.

  • Eintragung im Handelsregister
    Inhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthalten
    HRB 74975
  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    HRB 74975
  • Vertreter eingetragen
    Hilmar Zettler
    HRB 74975
  • Firma eingetragen
    HRB 74975
  • Vertreter eingetragen
    Jörg Ortgies
    HRB 74975

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.

Registergericht
Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer
HRB 74975
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
51.129,19 €
Geschäftsanschrift
Burgstraße 28, 10178 BerlinStand 29.01.2025
Gründung
08.06.1998
Tag der letzten Eintragung
29.01.202514 Eintragungen bisher
Gegenstand
Die Übernahme der Aufgaben und der Befugnisse einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung nach § 22 Absatz 1, 2 Nummer 1 des Einlagensicherungsgesetzes (nachstehend…
Branchenklassifikation
WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten

Vertretung

Drei Geschäftsführer, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.

Geschäftsführer · Berlin · Jahrgang 1975
seit 10.03.2021
Geschäftsführer · Berlin · Jahrgang 1972
seit 10.03.2021
Geschäftsführer · Kleinmachnow · Jahrgang 1968
seit 10.03.2021

Prokura

Prokura · München · Jahrgang 1971

Dokumente

Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register seit 01.01.2007, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Nicht verfügbar
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar
Jahresabschluss 2011
Veröffentlicht am 06.09.2012 · PDF

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

Die Übernahme der Aufgaben und der Befugnisse einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung nach § 22 Absatz 1, 2 Nummer 1 des Einlagensicherungsgesetzes (nachstehend "Gesetz"genannt). Die Gesellschaft hat die Aufgaben und Befugnisse nach dem Gesetz, insbesondere hat sie die Beiträge der ihr zugeordneten CRR-Kreditinstitute zu erheben, die Mittel nach Maßgabe des Gesetzes anzulegen und im Entschädigungs- fall die Gläubiger eines ihr zugeordneten CRR-Kreditinstituts für nicht zurückgezahlte Einlagen nach Maß- gabe des Gesetzes oder nicht erfüllte Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften nach Maßgabe des Geset- zes i.V. mit dem Anlegerentschädigungsgesetz zu entschädigen. Die Gesellschaft hat zur Einschätzung der Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalls und zur Überprüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 7 Absatz 8 des Gesetzes regelmäßig und bei gegebenem Anlass Prüfungen der ihr zugeordneten CRR-Kredit- institute vorzunehmen. Die Gesellschaft darf bei einem Unternehmen, das einen Erlaubnisantrag gemäß § 32 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht (nachstehend "Bundesanstalt" genannt) eingereicht hat und ihr bei einer Erlaubniserteilung zugeordnet wird, Prüfungen zur Einschätzung der Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalles im Falle einer Erlaub- niserteilung vornehmen. Die Gesellschaft kann mit den Prüfungen gemäß Sätzen 2 und 3 einen geeigneten Dritten beauftragen. Die Gesellschaft legt die Einzelheiten der Prüfungen in Prüfungsrichtlinien fest, die der Genehmigung durch die Bundesanstalt bedürfen.