Der Eintracht Frankfurt Fan-Club "Die Hehner Gaase" mit Sitz in Alsbach-Hähnlein ist unter VR 1855 im Vereinsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 2. Februar 1985. Zur Vertretung berechtigt sind Thomas Büchner, Rainer Gottwein, Olaf Götz und 2 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 12. April 2006.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 12.04.2006.
- Vertretungsregelung eingetragenJeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.VR 1855
- Vertreter eingetragenJörg SeidlerVR 1855
- Vertretungsregelung eingetragenJeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.VR 1855
- Firma eingetragenEintracht Frankfurt FanClub "Die Hehner Gaase"VR 1855
- Vertretungsregelung eingetragenJeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.VR 1855
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt.
- Registergericht
- Amtsgericht Darmstadt
- Registernummer
- VR 1855
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 02.02.1985
- Tag der letzten Eintragung
- 12.04.20061 Eintragung bisher
Vertretung
1 Kassierer, 1 Protokollführer, 1 2. Vorsitzender, 1 1. Vorsitzender, 1 Beisitzer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 12.04.2006.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eingetragener Verein führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.