Die EIFLER GRANDPIERRE WEBER PartmbB Rechtsanwälte ist unter PR 2526 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Muriel C. Klettke, Christoph Claus Hans Dr. Pöhn, Katja Dr. Slavik und 3 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 1. November 2018.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 01.11.2018.
- Firma eingetragenPR 2526
- Vertreter eingetragenChristoph Claus Hans Dr. PöhnPR 2526
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 2526
- Vertreter eingetragenAndreas GrandpierrePR 2526
- Vertreter eingetragenMuriel C. KlettkePR 2526
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 2526
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 01.11.20182 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Berufsausübung auf sämtlichen Gebieten, zu denen Rechtsanwälte und die nach § 59 a BRAO zur gemeinschaftlichen Berufsausübung mit Rechtsanwälten zugelassenen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
2 × Partnerin, vier Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 01.11.2018.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaftsgesellschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Berufsausübung auf sämtlichen Gebieten, zu denen Rechtsanwälte und die nach § 59 a BRAO zur gemeinschaftlichen Berufsausübung mit Rechtsanwälten zugelassenen Berufsträger tätig sein dürfen, insbesondere die Besorgung von Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Rechtsanwaltsaufträgen. Eine staatliche Zulassung ist nicht erforderlich.
Kontakt & Präsenz
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