Die Dr. Stahl & Partner, Steuerberater Wirtschaftsprüfer ist unter PR 1000 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Ralf Jorzik und Peter Dr. Stahl; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 1000
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1000
- Vertreter eingetragenRalf JorzikPR 1000
- Rechtsform eingetragenPR 1000
- Firma eingetragenPR 1000
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 1000
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die freiwillige betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das…
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
6Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die freiwillige betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 WPO. Die Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer sind nicht Gegenstand der Partnerschaft. Sie werden außerhalb der Partnerschaft ausschließlich von einem Wirtschaftsprüfer ausgeübt.