Die Dr. Kruse, Hansen & Sielaff Rechtsanwälte Partnerschaft mbB mit Sitz in Flensburg ist unter PR 852 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Kiel eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Ulrike Czubayko, Arfst Hinrichs Hansen und Dietrich Schenke; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 1. Februar 2024.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 01.02.2024.
- Sitz eingetragenPR 852
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 852
- Vertreter eingetragenArfst Hinrichs HansenPR 852
- Firma eingetragenPR 852
- Rechtsform eingetragenPR 852
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Kiel.
- Registergericht
- Amtsgericht Kiel
- Registernummer
- PR 852
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 01.02.20242 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwalt (insbes. nach § 3 BRAO), soweit das jeweilige Berufsrecht die jeweilige Tätigkeit als…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 01.02.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
6Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwalt (insbes. nach § 3 BRAO), soweit das jeweilige Berufsrecht die jeweilige Tätigkeit als Rechtsanwalt zulässt. Die Partnerschaft ist berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Die Vorgaben des jeweiligen Berufsrechts sind einzuhalten. Soweit ein Partner zusätzlich als Notar bestellt ist oder werden sollte, übt dieser die Tätigkeit als Notar nicht in dieser Partnerschaft aus, sondern selbständig und eigenverantwortlich, aber unter Zuhilfenahme der sachlichen und personellen Mittel.
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